Energieausweis
Ein Energieausweis enthält zahlreiche energietechnisch relevante Kennzahlen eines Gebäudes. Sie benötigen verpflichtend einen Energieausweis bei:
behördlichen Bauverfahren (Neubau, umfassende Sanierung, Zu- und Umbau)
Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Gebäuden
diversen Förderungen (z.B. Kärntner Wohnbauförderung, Sanierungsförderung,…)
Bestandsgebäuden die von Behörden genutzt werden
Innovative Verfahren
Zur Berechnung von Energieausweisen setzen wir eine Reihe von innovativen Verfahren ein und können so höchste Qualität zu besten Preisen anbieten:
3D Geometrieerfassung
photogrammetrische Verfahren zur effizienten Aufnahme von Bestandsgebäuden
automatisierte Verschattungsberechnung
CAD-Schnittstellen
Zusatzleistungen
Insbesondere bei behördlichen Bauverfahren oder Förderungsansuchen sind in manchen Fällen ergänzend zum Energieausweis noch weitere Unterlagen erforderlich:
Nachweis zur Beurteilung der Sommertauglichkeit (ÖNORM B8110-3)
Nachweis bauökologischer Kennwerte (z.B. OI3-Index)
Sanierungskonzepte (OIB-RL6/2015)
detaillierte Wärmebrückenberechnung (ÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2)
(ÖÖÖNORM EN ISO 10211-1 bzw. 2)
detaillierte Verschattungsberechnung (ÖNORM B8110-6)